Staatliche Förderung für Ihre Innovationsprojekte – mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG)

Christian Schoor | 16. Juli 2025
Staatliche Förderung

Wussten Sie, dass Ihre Innovationsprojekte rückwirkend staatlich gefördert werden können? Dank des Forschungszulagengesetzes (FZulG) erhalten Unternehmen seit 2020 einen direkten steuerlichen Vorteil für ihre Entwicklungsprojekte. Ob eigene Softwareentwicklung oder externe Leistungen – die Förderung lohnt sich!

Was ist das Forschungszulagengesetz (FZulG)?

Das FZulG ermöglicht Unternehmen aller Branchen und Größen eine steuerliche Förderung für Forschungs- und Entwicklungsleistungen. Besonders attraktiv: Die Förderung ist rückwirkend möglich – ab dem Jahr 2021.

Egal ob Sie eine selbstentwickelte Software einsetzen oder gemeinsam mit uns individuelle Lösungen realisieren: Für viele Projekte kann eine erhebliche finanzielle Entlastung beantragt werden.

Wie wird über die Förderung entschieden?

Der Antrag auf Forschungszulage erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Schritten, die gesetzlich geregelt sind (§ 6 FZulG):

1. Fachliche Prüfung durch die BSFZ
Zuerst stellen Sie einen Antrag auf Projektbescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Hier wird geprüft, ob Ihr Projekt den gesetzlichen Anforderungen an Forschung und Entwicklung entspricht (z. B. technische Neuheit, systematisches Vorgehen, Unsicherheiten). Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Online-Portal der BSFZ: www.bescheinigung-forschungszulage.de

2. Finanzielle Geltendmachung beim Finanzamt
Sobald Sie die BSFZ-Bescheinigung erhalten haben, können Sie die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen – und zwar im Rahmen Ihrer Steuererklärung (§ 5 und § 6 FZulG).

*Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt durch das Unternehmen selbst. Eine direkte Antragstellung durch antares ist nicht möglich.

Was gilt als „Forschung und Entwicklung“?

Förderfähig sind drei Arten von F&E gemäß § 2 FZulG:
  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung
Gerade im Mittelstand fällt häufig die experimentelle Entwicklung ins Gewicht – also die Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Softwarelösungen mit technischem Risiko oder unklarem Ergebnis. Wichtig ist:
  • Die Lösung darf nicht offenkundig oder rein standardisiert sein
  • Es muss eine technische oder wissenschaftliche Unsicherheit vorliegen

Förderung für externe Leistungen

Wenn Ihr Unternehmen externe Entwicklungsleistungen in Anspruch nimmt, z. B. für individuelle Softwarelösungen mit antares, kann ein Teil der Kosten erstattet werden:
  • 17,5 % des Rechnungsbetrags werden vom Staat als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • Die Förderung erfolgt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße
  • Rückwirkend für alle Projekte ab dem Jahr 2021

Eigene Softwareentwicklung? Auch dafür gibt es Geld zurück!

Sie nutzen eine eigens entwickelte Software-Lösung z. B. auf Basis von nedyx in Ihrem Unternehmen? Dann profitieren Sie ebenfalls:
  • 35 % des Personalaufwands für Ihre interne Entwicklung sind förderfähig
  • Auch hier gilt: rückwirkend ab 2021
  • Voraussetzung: Die Software muss einem konkreten Innovationsziel dienen

Nutzen Sie Ihr Innovationspotenzial – mit individuellen Lösungen von antares

Seit über 30 Jahren entwickeln wir maßgeschneiderte Softwarelösungen für Unternehmen, die ihre Prozesse intelligenter, effizienter und zukunftssicher gestalten wollen. Ob Planung, Controlling oder Datenmanagement – wir schaffen Lösungen, die wirklich passen.

Das klingt interessant? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie gerne im Rahmen eines kostenfreien Erstgesprächs zu Ihrem Vorhaben.
Christian Schoor
Christian Schoor
Scrum Master, Ansprechpartner für den Bereich Low Code und Berater für Individualprojekte