Warum ist die Einbindung der EU-DSGVO in ein ISMS sinnvoll?
Immer umfassender werdende Datenschutz-Regulierungen sowie stetig zunehmende Gesetze und Vorschriften stellen Unternehmen vor große Herausforderungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten.
Mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung gewinnt das Thema Informationssicherheit und Datenschutz an Bedeutung. Das bisher im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthaltene Datenschutzrecht inkl. Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten wurden somit weitgehend durch die der Grundverordnung ersetzt bzw. erweitert. Einzelne Vorschriften wurden zusätzlich verschärft.
Eine Datenübermittlung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Das Unternehmen ist als Verantwortlicher dazu verpflichtet, im Falle einer Überprüfung einen Nachweis darüber zu erbringen, dass geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzanforderungen der Grundverordnung ergriffen werden. Bei einem Verstoß drohen empfindliche Bußgelder.
Wir helfen Ihnen die neuen Vorgaben zur Auftragsverarbeitung in Ihrem Betrieb zu meistern. Hierfür bietet es sich an, die Datenschutzrichtlinien in das vorhandene System für Informationssicherheitsmanagement (ISMS) zu integrieren. Dadurch entsteht ein ganzheitliches Datenschutzmanagementsystem.
Vorteile eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) für Ihr Unternehmen:
In einem DSMS lassen sich schützenswerte Informationen und Geschäftsprozesse nahtlos integrieren. Somit werden alle Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit erfüllt und Ihr Unternehmen auf die erforderlichen Standards ausgerichtet.
Verfassen Sie Ihr Datenschutzkonzept nach DSGVO, um im Falle einer Prüfung den Rechenschaftspflichten der Grundverordnung gegenüber Aufsichtsbehörden gerecht zu werden und Bußgeldern zu entgehen.
Datenschutzmanagement & Informationssicherheit
Warum bietet es sich an, die Anforderungen aus der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung in ein DSMS einzubinden?
Die gesamte Vorgehensweise zur Umsetzung der neuen Anforderungen weist viele Gemeinsamkeiten mit der Struktur eines ISMS auf. Deshalb ist die Berücksichtigung von Datenschutz und Informationssicherheit in Form eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) empfehlenswert.

DSMS-Prozess – Für die Gewährleistung der Datensicherheit und den Schutz Ihrer Informationen.
Ein DSMS auf Basis der Europäischen Grundverordnung und der ISO 27001 oder/und IT-Grundschutz etabliert anerkannte Verfahren, mit welchen Prozesse und Richtlinien in einem Unternehmen methodisch eingeführt werden. Die Richtlinien ermöglichen es, Risiken für Datenschutzverstöße zu erkennen. Das Ziel dabei ist es mithilfe aller technischen und organisatorischen Maßnahmen deren Steuerung, Kontrolle und permanente Verbesserung zu ermöglichen.

Datenschutzmanagementsystem-Komponenten
Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung lassen sich in einem DSMS Schritt für Schritt integrieren. Darunter beispielsweise die Schutzbedarfsanalyse und die Risikobeurteilung, einschließlich der daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Risikobegegnung im Datenschutz.
Die Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit von IT-Systemen und -Diensten in Bezug auf die Datenverarbeitung wird in einem DSMS ähnlich wie bei einem ISMS umgesetzt.
Die komplette und revisionssichere Dokumentation aller Datenschutz- und Informationssicherheitsaktivitäten ist deshalb immer auch ein Bestandteil eines nachhaltigen DSMS. Unser PDCA-orientiertes Managementsystem hilft Ihnen bei der Einhaltung der DSGVO-Pflichten.

Unser Ziel ist es, ein ganzheitliches Datenschutzmanagementsystem (DSMS) für Sie einzurichten, um Maßnahmen zur Informations- und Datensicherheit zu initiieren, durchzuführen, diese zu überwachen und fortlaufend zu überprüfen. Ein zuverlässiges Datenschutzmanagement für Ihr Unternehmen.
Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der passenden Softwarelösung gemäß Ihren individuellen Anforderungen und helfen bei der Konzeption der IT-Strategie.
Wir zeigen Ihnen den Lösungsweg zu konkreten Problemstellungen.
Nutzen Sie das Know-How unserer Softwareexperten.
Ihre Vorteile
Vorausschauend
Risiken werden nicht nur pragmatisch katalogisiert, das integrierte Frühwarnsystem versetzt Sie auch in die Lage, proaktiv Risiken entgegenzuwirken und den idealen Weg mit Hilfe des Maßnahmencontrollings zu finden.
Benutzerfreundlich
Komplexe Prozesse sind durch die intuitive Oberflächenstruktur und durch das moderne, webbasierte Design unserer Lösungen einfach zu bedienen. Selbsterklärende Cockpitansichten und Grafiken erleichtern den täglichen Umgang und sorgen für schnelle Ergebnisse z.B. durch Drill-Down-Methodik.
Individuell
Optimale Anbindung an Ihre IT-Umgebung ermöglicht neben dem standardisierten Datentransfer ein individuelles Design, das sich Ihren Richtlinien und Anforderungen im Risiko- und Chancenmanagement anpasst.
Schnell
Die kurze Implementierungszeit und die individuelle Erweiterbarkeit fügen sich reibungslos und störungsfrei in Ihren Arbeitsablauf ein.
Zugelassen
Entspricht § 317 Abs. 4 HGB und dem Prüfungsstandard IDW PS 340, erfüllt die BilMoG-Anforderungen und bereitet den Weg, Verstößen gegen den Sarbanes-Oxley Act vorzubeugen. Berücksichtigt die Gesichtspunkte des KonTraG, ISO 31000, IDW (E) PS 981, Coso II sowie ONR 49000 und ÖNORM S 2410 und richtet sich nach der IEC 62198.
Zeitsparend
Die intuitive Maskenstruktur und der E-Mail-gestützte Workflow von der Erfassung bis zum automatisch erstellten Druckbericht sorgen für einen reibungslosen und effizienten Prozess im Risikomanagement.
EU-DSGVO-Checkliste
Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verbindlich. Ihr Zweck ist der Schutz der Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und die damit verbundene Verpflichtung an Unternehmen, die diese verarbeiten.
Alle Unternehmen, die personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, müssen alle Strukturen und Prozesse zur Implementierung des EU-weit einheitlich geltenden Datenschutzes bereits angepasst haben.
Das zentrale Rahmenwerk dient zur Umsetzung des Datenschutzes. Neben Neuerungen zum Datenschutz ist die wesentliche Änderung für die Praxis die nun ausgeweitete Unternehmenshaftung. Es drohen empfindlich hohe Bußgelder, im Extremfall bis zu 4% des Jahresumsatzes.
Aus diesem Grund haben wir für Sie die vorliegende Checkliste verfasst. Darin stellen wir die Datenschutzprinzipien (wie Rechtmäßigkeit und Datensparsamkeit) sowie die 5 Top-Themen der neuen DSGVO dar.

Die vollständige Fassung der EU-DSGVO mit allen Neuerungen bezüglich der Grundsätze und Pflichten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Artikel 5), Betroffenenrechte (Artikel 12-23), Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzung, Nachweispflicht, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Artikel 30), welches von einem Verantwortlichen zu führen ist, etc. finden Sie hier.
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Verbessern Sie Ihre Datenschutzorganisation und binden Sie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in ein ISMS ein, damit Sie und Ihre Mitarbeiter von den zahlreichen Vorteilen eines ganzheitlichen Datenschutzmanagementsystems profitieren.

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Unsere Systeme helfen Ihnen dabei, Risiken und Schwachstellen in Ihren Prozessen aufzudecken und somit die nötige Transparenz zu schaffen. Egal für welchen Zweck und in welchem Bereich Sie die Software einsetzen wollen – wir haben die richtige Lösung und die passenden Werkzeuge für Ihr Unternehmen.